Urubu Jiu-Jitsu

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Urubu Jiu-Jitsu GbR Regnery/Erdlei
vertreten durch die Gesellschafter Julius Regnery und Alexander Erdlei
Hohenzollernstr. 105
56068 Koblenz

Kontakt

Telefon: 015774432367
E-Mail: jregnery@gmx.net

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE455415562

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Böhr & Bengel
Gebrüder-Pauken-Str. 11b
56218 Mülheim-Kärlich
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Urubu Jiu-Jitsu

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen sind Bestandteil sämtlicher Mitgliederverträge zwischen Urubu Jiu-Jitsu und deren Mitglieder. Dies gilt auch für etwaige neue Leistungsangebote und bei Erwerb von Personal Training.
  2. Die Mitglieder verpflichten sich zu einem besonders höflichen, respektvollen und ehrenhaften Verhalten gegenüber jedermann. Die traditionellen Werte der Kampfkünste stehen im Vordergrund und sind zu pflegen und zu wahren. Die Anwendung der Kampfsportarten außerhalb der Kampfsportschule darf nur zu Zwecken der Selbstverteidigung erfolgen.
  3. Das Trainingspersonal ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes sowie der Ordnung und Sicherheit bei Urubu Jiu-Jitsu, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.
  4. Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt das Mitglied zugleich, über die körperlichen Voraussetzungen zu verfügen, um am Trainingsbetrieb uneingeschränkt teilnehmen zu können. Es ist strengstens untersagt, Arzneimittel, Drogen oder sonstige leistungssteigernden Präparate zu Urubu Jiu-Jitsu mitzubringen. Ebenso ist es strengstens untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anderen Mitgliedern anzubieten, zu vermitteln oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Verbote ist eine fristlose Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Mitglied bleibt insoweit ausdrücklich vorbehalten.
  5. Urubu Jiu-Jitsu haftet nicht für Verletzungen, die sich Mitglieder in Ausübung der Kurse zuziehen. Ausgenommen hiervon sind solche Verletzungen, die durch das Trainingspersonal vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Ebenso wenig haftet die Kampfsportschule für den Verlust mitgebrachter Gegenstände, insbesondere von Wertgegenständen, Handys etc..
  6. Die Laufzeit des Mitgliedsvertrages beträgt 12 oder 6 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn er nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraumes schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.
  7. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden monatlich eingezogen. Sollte ein Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen im Verzug sein, so ist die Kampfsportschule zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt. Prüfungsgebühren, Lizenzbeträge, Pässe sowie Ausrüstungsgegenstände und dergleichen sind im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen. Eine Adressenänderung des Mitgliedes ist der Kampfsportschule umgehend mitzuteilen. Kosten für die etwaige Ermittlung einer neuen Anschrift sowie Mahngebühren im Falle des Verzuges von € 3,00 pro Mahnung sind von dem Mitglied zu erstatten.
  8. In den monatlichen Mitgliedsbeiträgen ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind die monatlichen Mitgliedsbeiträge entsprechend anzupassen.
  9. Die Mitgliedschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar. Bei nicht vorhersehbaren Ausfallzeiten oder Unterbrechungen durch Krankheit, Urlaub oder sonstige dringende Verhinderungen wird die Verpflichtung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages nicht berührt. Bei längerer Erkrankung kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Unterbrechung des Vertrages der Gestalt erfolgen, dass sich die Mitgliedschaft um die Dauer der Unterbrechung verlängert. Bei einer Dauererkrankung mit nicht absehbarer Wiedergenesung (länger als 6 Monate), die ebenfalls ärztlich nachgewiesen werden muss, besteht ein Anspruch auf Beendigung des Vertrages zum Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Dauererkrankung.
  10. Die Öffnungszeiten und Kursangebote werden durch Urubu Jiu-Jitsu bestimmt. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Während der Schulferien des Landes Rheinland-Pfalz findet grundsätzlich kein Unterricht für Kinder statt. Während der Sommerferien ist Urubu Jiu-Jitsu für 2 Wochen geschlossen, ebenso für 1 Woche im Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen. Die genauen Zeiten werden spätestens 1 Monat vor Beginn der Schließungszeiten durch Aushang bekanntgegeben. Ein Anspruch auf Unterricht während dieser Zeiträume besteht nicht. Eine Schließung von Urubu Jiu-Jitsu an gesetzlichen Feiertagen sowie wegen besonderer betrieblicher Erfordernisse (Reparaturarbeiten etc.) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  11. Während der veröffentlichten Öffnungs- und Kurszeiten haben sämtliche Mitglieder die Möglichkeit, die Räumlichkeiten und Kursangebote zu nutzen, sofern es ihr Vertrag hergibt.
  12. Die Räumlichkeiten dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden.
  13. Die Mattenflächen dürfen nur barfuß betreten werden.
  14. Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, dass die verwendeten Trainingsmittel (Kimono, Rashguard, Shorts) vor dem Training sauber, gereinigt und frei von Schweißrückständen sind und nach jedem Training so hinterlassen werden.
  15. Im Nassbereich sind aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen. Beim Verlassen des Nassbereichs ist darauf zu achten, dass alle Duschen abgestellt und der Nassbereich in ordentlichem Zustand verlassen wird. Das Wasser im Nassbereich ist nach Benutzung abzuziehen.
  16. Die Umkleiden sind nur abgetrocknet zu betreten.
  17. Auf dem gesamten Gelände von Urubu Jiu-Jitsu herrscht Rauchverbot.
  18. Pünktlichkeit ist die Voraussetzung für ein störungsfreies Training. Deshalb hat jedes Mitglied zum Beginn der offiziellen Trainingszeiten umgezogen im Trainingsraum zu erscheinen.
  19. Das Mitglied bestätigt durch Vertragsunterschrift, eine Abschrift des Vertrages sowie eine Abschrift der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, jede Änderung des Vertrages bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abdingbarkeit des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sind solche zu ergänzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommen.
  20. Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister Strive s.r.l (Maat), with registered office in Via Emanuella 18, Tax Code/VAT No. 03920040122, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Strive s.r.l (Maat) ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweise, die von Strive (Maat) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.