Julius Regnery
Urubu Jiu-Jitsu (Kampfsportschule)
Hohenzollernstr., 105
56068 Koblenz
Telefon: 015774432367
Telefax: +49 (0) 123 44 55 99
E-Mail: jregnery@gmx.net
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
59 102 328 746
Berufsbezeichnung: Trainer für Kampfsport
Zuständige Kammer:
Verliehen in:
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Name und Sitz des Versicherers:
Böhr & Bengel
Gebrüder-Pauken-Str. 11b
56218 Mülheim-Kärlich
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
Allgemeine
Geschäftsbedingungen von Urubu Jiu-Jitsu
1.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen sind Bestandteil sämtlicher
Mitgliederverträge zwischen Urubu Jiu-Jitsu und deren Mitglieder. Dies gilt
auch für etwaige neue Leistungsangebote und bei Erwerb von Personal Training.
2.
Die Mitglieder verpflichten sich zu einem besonders höflichen, respektvollen und ehrenhaften
Verhalten gegenüber jedermann. Die traditionellen Werte der Kampfkünste
stehen im Vordergrund und sind zu pflegen und zu wahren. Die Anwendung der
Kampfsportarten außerhalb der Kampfsportschule darf nur zu Zwecken der
Selbstverteidigung erfolgen.
3.
Das Trainingspersonal ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes sowie der Ordnung
und Sicherheit bei Urubu Jiu-Jitsu, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist
Folge zu leisten.
4.
Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt das Mitglied zugleich, über die körperlichen Voraussetzungen
zu verfügen, um am Trainingsbetrieb uneingeschränkt teilnehmen zu können. Es
ist strengstens untersagt, Arzneimittel, Drogen oder sonstige
leistungssteigernden Präparate zu Urubu Jiu-Jitsu mitzubringen. Ebenso ist es
strengstens untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anderen
Mitgliedern anzubieten, zu vermitteln oder in sonstiger Weise zugänglich zu
machen. Bei einem Verstoß gegen diese Verbote ist eine fristlose Kündigung des
Vertrages berechtigt.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Mitglied bleibt insoweit ausdrücklich
vorbehalten.
5.
Urubu Jiu-Jitsu haftet nicht für Verletzungen, die sich Mitglieder in Ausübung der Kurse zuziehen.
Ausgenommen hiervon sind solche Verletzungen, die durch das Trainingspersonal
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Ebenso wenig haftet die
Kampfsportschule für den Verlust mitgebrachter Gegenstände, insbesondere von
Wertgegenständen, Handys etc..
6.
Die Laufzeit des Mitgliedsvertrages beträgt 12 oder 6 Monate. Der Vertrag verlängert sich
jeweils um weitere 6 Monate, wenn er nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf des
jeweiligen Vertragszeitraumes schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der
Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.
7.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden montalich eingezogen. Sollte ein Mitglied mit mehr
als 2 Monatsbeiträgen im Verzug sein, so ist die Kampfsportschule zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
bleibt hiervon unberührt.
Prüfungsgebühren,
Lizenzbeträge, Pässe
so
wie Ausrüstungsgegensta
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nde und dergleichen s
in
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Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen. Eine Adressenänderung des Mitgliedes ist
der Kampfsportschule umgehend mitzuteilen. Kosten für die etwaige Ermittlung
einer neuen Anschrift sowie Mahngebühren im Falle des Verzuges vom € 3,00 pro
Mahnung sind von dem Mitglied zu erstatten.
8.
In den monatlichen Mitgliedsbeiträgen ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Bei
einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind die monatlichen
Mitgliedsbeiträge entsprechend anzupassen.
9.
Die Mitgliedschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar. Bei nicht vorhersehbaren Ausfallzeiten
oder Unterbrechungen durch Krankheit, Urlaub oder sonstige dringende
Verhinderungen wird die Verpflichtung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages
nicht berührt. Bei längerer Erkrankung kann gegen Vorlage eines ärztlichen
Attestes eine Unterbrechung des Vertrages der Gestalt erfolgen, dass sich die
Mitgliedschaft um die Dauer der Unterbrechung verlängert. Bei einer
Dauererkrankung mit nicht absehbarer Wiedergenesung (länger als 6 Monate) die
ebenfalls ärztlich nachgewiesen werden muss, besteht ein Anspruch auf Beendigung
des Vertrages zum Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Dauererkrankung.
10.
Die Öffnungszeiten und Kursangebote werden durch Urubu Jiu-Jitsu bestimmt. Änderungen bleiben
ausdrücklich vorbehalten. Während der Schulferien des Landes Rheinland-Pfalz
findet grundsätzlich kein Unterricht für Kinder statt. Während der
Sommerferien ist Urubu Jiu-Jitsu für 2 Wochen geschlossen, ebenso für 1
Wochen im Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen. Die genauen Zeiten werden
spätestens 1 Monat vor Beginn der Schließungszeiten durch Aushang
bekanntgegeben. Ein Anspruch auf Unterricht während dieser Zeiträume besteht
nicht. Eine Schließung von Urubu Jiu-Jitsu an gesetzlichen Feiertagen sowie
wegen besonderer betrieblicher Erfordernisse (Reparaturarbeiten etc.) bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
11.
Während der veröffentlichten Öffnungs- und Kurszeiten haben sämtliche Mitglieder die
Möglichkeit, die Räumlichkeiten und Kursangebote zu nutzen, sofern es ihr
Vertrag hergibt.
12.
Die Räumlichkeiten dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden. 13. Die Mattenflächen dürfen nur
barfuß betreten werden.
14.
Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, dass die verwendeten Trainingsmittel (Kimono, Rashguard, Shorts) vor
dem Training sauber, gereinigt und frei von Schweißrückständen sind und nach
jedem Training hinterlassen werden.
15.
Im Nassbereich sind aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen. Beim Verlassen des Nassbereichs ist
darauf zu achten, dass alle Duschen abgestellt und der Nassbereich in
ordentlichem Zustand verlassen wird. Das Wasser im Nassbereich ist nach
Benutzung abzuziehen.
16.
Die Umkleiden sind nur abgetrocknet zu betreten. 17. Auf gesamten HÉLIO Gelände (Mieter der
Räumlichkeiten) herrscht Rauchverbot.
18.
Pünktlichkeit ist die Voraussetzung für ein störungsfreies Training. Deshalb hat jedes Mitglied zum
Beginn der offiziellen Trainingszeiten umgezogen im Trainingsraum zu
erscheinen.
19.
Das Mitglied bestätigt durch Vertragsunterschrift, eine Abschrift des Vertrages sowie eine Abschrift
der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, jede Änderung des Vertrages bedarf zur
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abdingbarkeit des
Schriftformerfordernisses selbst. Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein
oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bedingungen sind solche zu ergänzen, die dem Sinn und
Zweck des Vertrages am nächsten kommen.
20.
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Strive s.r.l (Maat), with registered office in Via Emanuella 18, Tax Code/VAT No. 03920040122, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPALastschriftmandat, in dem ich Strive s.r.l (Maat) ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweise, die von Strive (Maat) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.