Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG

Julius Regnery


Urubu Jiu-Jitsu (Kampfsportschule)


Hohenzollernstr., 105


56068 Koblenz

Kontakt

Telefon: 015774432367


Telefax: +49 (0) 123 44 55 99


E-Mail: jregnery@gmx.net

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

59 102 328 746

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Trainer für Kampfsport


Zuständige Kammer:


Verliehen in:

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:


Böhr & Bengel


Gebrüder-Pauken-Str. 11b


56218 Mülheim-Kärlich

Geltungsraum der Versicherung:

Deutschland

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html


Vertrags AGBs

Allgemeine

Geschäftsbedingungen von Urubu Jiu-Jitsu






1.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen sind Bestandteil sämtlicher

Mitgliederverträge zwischen Urubu Jiu-Jitsu und deren Mitglieder. Dies gilt

auch für etwaige neue Leistungsangebote und bei Erwerb von Personal Training.


2.

Die Mitglieder verpflichten sich zu einem besonders höflichen, respektvollen und ehrenhaften

Verhalten gegenüber jedermann. Die traditionellen Werte der Kampfkünste

stehen im Vordergrund und sind zu pflegen und zu wahren. Die Anwendung der

Kampfsportarten außerhalb der Kampfsportschule darf nur zu Zwecken der

Selbstverteidigung erfolgen.


3.

Das Trainingspersonal ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes sowie der Ordnung

und Sicherheit bei Urubu Jiu-Jitsu, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist

Folge zu leisten.


4.

Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt das Mitglied zugleich, über die körperlichen Voraussetzungen

zu verfügen, um am Trainingsbetrieb uneingeschränkt teilnehmen zu können. Es

ist strengstens untersagt, Arzneimittel, Drogen oder sonstige

leistungssteigernden Präparate zu Urubu Jiu-Jitsu mitzubringen. Ebenso ist es

strengstens untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anderen

Mitgliedern anzubieten, zu vermitteln oder in sonstiger Weise zugänglich zu

machen. Bei einem Verstoß gegen diese Verbote ist eine fristlose Kündigung des

Vertrages berechtigt.


Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Mitglied bleibt insoweit ausdrücklich

vorbehalten.


5.

Urubu Jiu-Jitsu haftet nicht für Verletzungen, die sich Mitglieder in Ausübung der Kurse zuziehen.

Ausgenommen hiervon sind solche Verletzungen, die durch das Trainingspersonal

vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Ebenso wenig haftet die

Kampfsportschule für den Verlust mitgebrachter Gegenstände, insbesondere von

Wertgegenständen, Handys etc..


6.

Die Laufzeit des Mitgliedsvertrages beträgt 12 oder 6 Monate. Der Vertrag verlängert sich

jeweils um weitere 6 Monate, wenn er nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf des

jeweiligen Vertragszeitraumes schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der

Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.


7.

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden montalich eingezogen. Sollte ein Mitglied mit mehr

als 2 Monatsbeiträgen im Verzug sein, so ist die Kampfsportschule zur

fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

bleibt hiervon unberührt.


Prüfungsgebühren,

Lizenzbeträge, Pässe

so

wie Ausrüstungsgegensta

̈

nde und dergleichen s

in


d im



Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen. Eine Adressenänderung des Mitgliedes ist

der Kampfsportschule umgehend mitzuteilen. Kosten für die etwaige Ermittlung

einer neuen Anschrift sowie Mahngebühren im Falle des Verzuges vom € 3,00 pro

Mahnung sind von dem Mitglied zu erstatten.


8.

In den monatlichen Mitgliedsbeiträgen ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Bei

einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind die monatlichen

Mitgliedsbeiträge entsprechend anzupassen.


9.

Die Mitgliedschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar. Bei nicht vorhersehbaren Ausfallzeiten

oder Unterbrechungen durch Krankheit, Urlaub oder sonstige dringende

Verhinderungen wird die Verpflichtung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages

nicht berührt. Bei längerer Erkrankung kann gegen Vorlage eines ärztlichen

Attestes eine Unterbrechung des Vertrages der Gestalt erfolgen, dass sich die

Mitgliedschaft um die Dauer der Unterbrechung verlängert. Bei einer

Dauererkrankung mit nicht absehbarer Wiedergenesung (länger als 6 Monate) die

ebenfalls ärztlich nachgewiesen werden muss, besteht ein Anspruch auf Beendigung

des Vertrages zum Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Dauererkrankung.


10.

Die Öffnungszeiten und Kursangebote werden durch Urubu Jiu-Jitsu bestimmt. Änderungen bleiben

ausdrücklich vorbehalten. Während der Schulferien des Landes Rheinland-Pfalz

findet grundsätzlich kein Unterricht für Kinder statt. Während der

Sommerferien ist Urubu Jiu-Jitsu für 2 Wochen geschlossen, ebenso für 1

Wochen im Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen. Die genauen Zeiten werden

spätestens 1 Monat vor Beginn der Schließungszeiten durch Aushang

bekanntgegeben. Ein Anspruch auf Unterricht während dieser Zeiträume besteht

nicht. Eine Schließung von Urubu Jiu-Jitsu an gesetzlichen Feiertagen sowie

wegen besonderer betrieblicher Erfordernisse (Reparaturarbeiten etc.) bleibt

ausdrücklich vorbehalten.


11.

Während der veröffentlichten Öffnungs- und Kurszeiten haben sämtliche Mitglieder die

Möglichkeit, die Räumlichkeiten und Kursangebote zu nutzen, sofern es ihr

Vertrag hergibt.


12.

Die Räumlichkeiten dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden. 13. Die Mattenflächen dürfen nur

barfuß betreten werden.


14.

Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, dass die verwendeten Trainingsmittel (Kimono, Rashguard, Shorts) vor

dem Training sauber, gereinigt und frei von Schweißrückständen sind und nach

jedem Training hinterlassen werden.


15.

Im Nassbereich sind aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen. Beim Verlassen des Nassbereichs ist

darauf zu achten, dass alle Duschen abgestellt und der Nassbereich in

ordentlichem Zustand verlassen wird. Das Wasser im Nassbereich ist nach

Benutzung abzuziehen.


16.

Die Umkleiden sind nur abgetrocknet zu betreten. 17. Auf gesamten HÉLIO Gelände (Mieter der

Räumlichkeiten) herrscht Rauchverbot.


18.

Pünktlichkeit ist die Voraussetzung für ein störungsfreies Training. Deshalb hat jedes Mitglied zum

Beginn der offiziellen Trainingszeiten umgezogen im Trainingsraum zu

erscheinen.


19.

Das Mitglied bestätigt durch Vertragsunterschrift, eine Abschrift des Vertrages sowie eine Abschrift

der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, jede Änderung des Vertrages bedarf zur

Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abdingbarkeit des

Schriftformerfordernisses selbst. Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein

oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bedingungen sind solche zu ergänzen, die dem Sinn und

Zweck des Vertrages am nächsten kommen.

20.

Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Strive s.r.l (Maat), with registered office in Via Emanuella 18, Tax Code/VAT No. 03920040122, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPALastschriftmandat, in dem ich Strive s.r.l (Maat) ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweise, die von Strive (Maat) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.